Individuelle Gesundheitsleistungen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland bietet im weltweiten Vergleich einen vorbildlichen Versicherungsschutz. Damit dieser in seiner aktuellen Form aufrechterhalten werden kann, übernimmt die GKV nur Leistungen, die medizinisch notwendig sind.
Leistungen, die über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patientenversorgung hinausgehen, können von den Patienten als Selbstzahler-Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen werden als individuelle Gesundheitsleistungen bezeichnet.
Sofern Ihr persönlicher Anspruch nach einer optimalen Versorgung über das "unbedingt Notwendige" hinausgeht, sind ndividuelle Gesundheitsleistungen eine Möglichkeit, diesem gerecht zu werden. Sie haben die Möglichkeit, zwischen den nachfolgenden individuellen Gesundheitsleistungen frei zu wählen, die wir Ihnen in unserer Praxis anbieten: